Bundesregierung gibt grünes Licht für Lärmschutzlockerung zur Fußball-WM

In vier Monaten, am 14. Juni, beginnt in Russland die Fußball-Weltmeisterschaft 2018 und viele Fans werden die spannenden Spiele nicht nur vor dem heimischen Fernseher, sondern auch von Biergärten, Bars und Kneipen aus mitverfolgen.

Die WM ist für Fußballfans eine emotionale Zeit und kaum einen echten Fan hält es noch auf dem Hocker, wenn Deutschland ein Tor schießt oder im Finale am 15. Juli vielleicht sogar als Fußball-Weltmeister 2018 hervorgeht.

Die Bundesregierung will den Fans ihren Spaß nicht verderben und kündigte an, die strengen Lärmschutzregelungen mittels einer Verordnung zu lockern, damit auch, wenn das jeweilige Spiel vorbei ist, noch ordentlich gefeiert werden kann.

Das bedeutet, dass das Feiern im Zuge der WM in den Lokalen auch nach 22 Uhr erlaubt sein wird. Damit dürfen sich die deutschen Fußballfans auf nächtliches Public Viewing in ihrer Lieblingskneipe oder im Biergarten freuen. Die deutsche Mannschaft spielt am 17. Juni erstmals gegen Mexiko. Anpfiff ist 17 Uhr.

Die angekündigte Verordnung umfasst auch das zulässige Übertragen der WM-Spiele auf Großleinwänden nach 22 Uhr. Bereits am Mittwoch soll die Verordnung vom Kabinett beschlossen werden. Die Lockerung, des für gewöhnlich sehr strengen Lärmschutzes, beruht auf dem „erheblichen öffentlichen Interesse“, erklärt Bundesumweltministerin Barbara Hendricks von der SPD.

Zudem sei es vielen Fußballfans nicht möglich, sich eine Reise nach Russland zu leisten und Public Viewing ermögliche das gemeinsame Verfolgen der Spiele auf den Großleinwänden. So begründet die Politikerin, die zudem für den Lärmschutz zuständig ist, die vorübergehende Lockerung.

Die vorzeitige Ankündigung der Verordnung solle zudem den Gastronomen und Veranstaltern eine umfangreiche Planungssicherheit ermöglichen. Auch in den Jahren zuvor gab es Lockerungen, wenn Welt- und Europameisterschaften stattfanden.

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